Um bei der Vergabe einer Siedlungsstelle berücksichtigt zu werden, musste man einen „Siedlereignungsschein“ haben.
Vertriebene und Sowjetzonenflüchtlinge konnten diesen bei der zuständigen Stelle beantragen, wenn sie aus der Landwirtschaft stammten oder nach der Vertreibung überwiegend in der Landwirtschaft tätig waren. In Nordrhein-Westfalen war dies die „Gesellschaft zur Förderung der inneren Kolonisation (GFK) e.V.“.

Siedlereignungsschein 1
Siedlereignungsschein – Vorderseite, Quelle: Familie Kraemer
Siedlereignungsschein_2_
Siedlereignungsschein – Rückseite, Quelle: Familie Kraemer

Der Erhalt eines Siedlereignungsscheins bedeutete jedoch nicht, dass  automatisch eine Siedlungsstelle zugeteilt wurde. Im Falle der Siedlung in Neuwarendorf wurde vom Arbeitsaussschuss des Kreissiedlungsausschusses Beckum/Warendorf entschieden.
Im Falle der Zusage mussten die als Siedler Ausgewählten umgehend Bescheinigungen einreichen, Verpflichtungserklärungen unterzeichnen und Anträge stellen. Besonders wichtig war es die Finanzierung sicherzustellen und entsprechende Darlehen zu beantragen und bewilligt zu bekommen.


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