Am Platz in der Mitte der Siedlung entstand in dem Gebäude mit der Hausnummer 1 zudem die Gaststätte „Wesemann“, später auch bekannt als „Heidestübchen“.

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Foto Gastwirtschaft Wesemann. Quelle: Kreisarchiv – Bildarchiv Altstadtfreunde – Signatur 17.24.-5

Dort war auch ein kleiner Verkaufsladen eingerichtet, in dem es das Nötigste zu kaufen gab. Heute sind in dem Gebäude nur noch Wohnräume zu finden.

Postkarte „Gaststätte Wesemann“. Quelle: Joachim Wolff.

Für die vielen Kinder wurde, ebenfalls in der Mitte der Siedlung, ein großer Spielplatz mit großem Sandkasten und Spielgeräten angelegt, der auch heute noch in gleicher Größe existiert.

Spielplatz1_
Quelle: Familie Kraemer
Spielplatz2_
Quelle: Familie Kraemer

Bereits bei der Siedlerauswahl 1954 mussten sich die Siedler verpflichten in die Einliegerwohnung für die Dauer von zehn Jahren einen Heimatvertriebenen aufzunehmen. Dies wurde auch beim abschließenden Kaufvertrag, der am 9. Februar 1957 mit allen Siedlern geschlossen wurde, schriftlich fixiert:
„Besonderheiten
§ 27
1.) Einliegerwohnung:
Die Siedler, mit Ausnahme der Siedler […Nennung von 7 Namen und Hausnummern…] verpflichten sich, die in ihrem Hause befindliche Einliegerwohnung, deren Bau aus Beihilfen des Sozialministers finanziert worden ist, auf die Dauer von 10 Jahren nur im Einvernehmen mit dem Wohnungsamt an einen Flüchtling der Gruppe A – C zu vermieten und diese Verpflichtung auf ihre etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen.“


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